Nutzungsordnungen

Damit die Schüler*innen der J5 bis J8 ihr iPad und die Schüler*innen der J9 bis Q2 ihr digitales Endgerät im Schulgebäude verwenden können, müssen die jeweiligen Vereinbarung zur Nutzung am EGW unterschrieben vorliegen.

Die aktuellen Nutzungsordnungen am EGW finden Sie hier: