FAQs iPads am EGW

Häufig gestellte Fragen

1. Was spricht für iPads?

Im Kreis Gütersloh gibt seit Herbst 2018 den “Runden Tisch für Schule und digitale Bildung“. Die meisten teilnehmenden Schulen (hier: Grundschule Werther/Langenheide, Violenbachschule Borgholzhausen, EGW) und ihre Träger haben sich 2020 einheitlich für iPads entschieden, damit Übergänge einfacher zu gestalten sind.

Das iPad bedarf nur Sekunden, um voll einsatzbereit zu sein. Ein Knopfdruck genügt und alle Programme und Funktionen sind verfügbar.

Die intuitive Nutzung ist ein großes Plus für den Schulalltag. Aufwendige Schulungen und Erklärungen erübrigen sich meist. So werden auch bei unsicheren Schüler*innen schnell Ängste und Vorbehalte abgebaut.

Das iPad vereint viele Funktionalitäten, wie eine Kamera, ein Mikrofon, GPS, Internet, etc. Dies in einem Gerät, das flexibel und mobil nutzbar ist. Viele Funktionen, die auch in Notebooks enthalten sind, werden allerdings erst durch die Mobilität sinnvoll und schulisch nutzbar.

Das iPad stellt A4 Seiten übersichtlich dar, so dass digitale Arbeitsblätter gut auf dem iPad bearbeitet werden können.

Prozesse der Kollaboration im Unterricht sind problemlos möglich. Durch die gemeinsame Nutzung eines Geräte-Typs ist darüber hinaus sichergestellt, dass sich Schüler*innen gegenseitig bei Problemen helfen können.

Durch die AppleTV-Technologie, die in jedem Klassenraum am EGW installiert ist, ist es kinderleicht, Arbeitsergebnisse, über die ebenfalls in jedem Klassenraum fest installierten Beamer, zu präsentieren. Es ist kein mühsames Anschließen von Kabeln mehr nötig.

Damit dieser digitale Lernbegleiter mindestens vier Jahre zuverlässig funktioniert, die täglichen Transporte in der Schultasche verträgt sowie auch eine ausreichende Akkuleistung hat, entfallen viele alternative Geräte.

Android-Geräte haben proprietäre, das heißt: vom Gerätehersteller angepasste Betriebssysteme und lassen sich zumeist nicht einheitlich verwalten.

Es gibt keine Kompatibilitätsprobleme zwischen iPads verschiedener Generationen. Eine direkte Echtzeitkommunikation zwischen allen Akteuren ist möglich.

Das iPad ist (auch und gerade im Bildungsbereich) der Standard für Tablet-Geräte. Anbieter von Programmen, Apps, und Medien sind daher gezwungen sicherzustellen, dass ihre Angebote mit diesem Gerät kompatibel sind.

iPads erhalten über einen Zeitraum von 5 Jahren reguläre Betriebssystem-Updates und auch darüber hinaus Sicherheits-Updates. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Geräte über die gesamte Dauer der Nutzung aktuell gehalten werden.

[zurück]

2. Weshalb sollte das iPad über die „Gesellschaft für digitale Bildung“ angeschafft werden, was kostet das und wie ist man versichert?

Die Administration der iPads erfolgt über ein Mobile Device Management, Apps können über dieses MDM ohne Probleme zentral aufgespielt und verwaltet werden.

Die „Gesellschaft für digitale Bildung“ bietet ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis an. Im Prinzip bietet die Gesellschaft für digitale Bildung ein „Rundum-sorglos-Paket“ an.

Lizenzen werden zentral gekauft, ohne dass Einzelne sich darum bemühen müssen. Die von der Schule ausgewählten Apps werden vorinstalliert und stehen nach der Inbetriebnahme sofort zur Verfügung.

Die Preise variieren leicht von Jahr zu Jahr und bewegen sich in der Basisversion, die für unsere schulischen Belange ausreichend ist, als Paketpreis um die 520€. In dem Paket sind iPad und Hülle inkl. Tastatur enthalten. Wenn Sie den Ratenkauf wählen, ist das Tablet ab ca. 15 Euro im Monat zu haben. Bei allen Ratenkaufvarianten handelt es sich um eine 0%-Finanzierung. Nach max. drei Jahren ist das Gerät abbezahlt, je nachdem welche Laufzeit Sie wählen.

Die Bedingungen der Versicherung, sollten Sie sich denn für diese Zusatzleistung entscheiden, finden Sie unter: https://www.gfdb.de/versicherung

[zurück]

3. Kann ich ein bereits vorhandenes iPad verwenden?

Ja, aber das iPad kann dann nur noch eingeschränkt vom Benutzer konfiguriert werden. Das Gerät muss bei Apple für die Schuladministration eingetragen werden und unterliegt dadurch den Einschränkungen, die von der Schule vorgegeben werden (z.B. vorinstallierte Apps). Hierzu muss das iPad einmalig durch die Administratoren in die Schuladministration eingebunden werden. Dies erfolgt kostenfrei. Die von der „Gesellschaft für digitale Bildung“ angebotenen Leistungen gelten nicht und insbesondere der Versicherungsschutz muss privat organisiert werden.

Das iPad muss bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen:

  • 64 GB Arbeitsspeicher
  • Kompatibel mit aktueller Version des Betriebssystems iOS 16
  • Veröffentlichungsjahr des Modells spätestens 2019

[zurück]

4. Was passiert, falls das iPad gestohlen wird? Sind die Daten sicher?

Da das iPad im Eigentum der jeweiligen Schüler*innen steht, ist es in der Verantwortung jedes Einzelnen, auf das Gerät aufzupassen. Da die Geräte jedoch zentral verwaltet werden, kann im Falle eines Verlustes das Gerät gesperrt und/oder komplett gelöscht werden. Das Gerät wird dadurch für einen möglichen Dieb wertlos. Im Falle eines Verlustes melden Sie sich daher bitte umgehend bei der Tdk (tdk[at]egwmail.de oder telefonisch über das Sekretariat), damit von dort eine Sperrung/Löschung veranlasst werden kann.

[zurück]

5. Gibt es „Härtefallregelungen“ bei finanziellen Engpässen?

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, ein eigenes Gerät zu finanzieren, so können in begründeten Einzelfällen auch Geräte beim Schulträger ausgeliehen werden. Hierfür bedarf es eines formlosen Antrages, entweder postalisch oder an die per Mail an schulverein[at]egwerther.de.

[zurück]

6. Warum eine 1:1 Ausstattung?

Damit die iPads auch für das Üben anwendungsbezogener Kompetenzen zu Hause benutzt werden können, sollten nicht nur iPad-Koffer in der Schule zur Verfügung stehen.

Das Gerät soll langfristig nicht vorrangig als Ersatz für bisherige analoge Prozesse genutzt werden, sondern Aktivitäten ermöglichen, die Arbeitsabläufe verbessern, verändern und mit digitaler Unterstützung optimieren sowie analog nicht verfügbare Techniken für den Unterricht zur Verfügung stellen. Selbstverständlich müssen sich die Schüler*innen zu Beginn zunächst mit den Möglichkeiten des iPads vertraut machen, so dass zunächst gelernt wird, analoge Prozesse durch digitale zu ersetzen.

Aufgaben und Projekte, die von den Schüler*innen im Klassennotizbuch digital bearbeitet werden, kann die Lehrkraft bei Bedarf direkt einsehen und unterstützend in den Lernprozess eingreifen.

[zurück nach oben]

7. Wie werden die Geräte administriert?

Bei der großen Anzahl von Geräten kann dies nur über eine professionelle Managementlösung erfolgen (Mobile Device Management, MDM). Schon vor Auslieferung der Geräte an die Schüler*innen werden die Geräte bei der MDM-Lösung registriert und so bei Ausgabe mit Software und notwendigen Lizenzen ausgestattet.

Damit die zukünftige Verwaltung und Versorgung der iPads mit Updates und Software möglich ist und für die Verwendung von Steuerungssoftware im Unterricht und ggf. in Prüfungssituationen, müssen sie in den “verwalteten Modus“ gesetzt werden. Die Geräte holen sich dann bei Verbindung mit dem Internet Software und Einstellungen, die für das jeweilige Gerät vorgesehen sind.  Über Profile können die Geräte so eingestellt werden, wie es für die schulische Nutzung am sinnvollsten ist. Das Verlassen des “verwalteten Modus” oder das Löschen der installierten Profile ist dabei für die Schüler*innen nicht möglich.

[zurück nach oben]

8. Darf ich das extern administrierte iPad auch privat nutzen?

Durch den Kauf wird das mobile Endgerät Eigentum der Schüler*innen beziehungsweise ihrer Eltern (bei Einmalzahlung sofort, bei ratenweiser Zahlung mit der letzten Rate), auch wenn es im Rahmen der bestimmten, von der Schule definierten Einschränkungen unterliegt.

Das iPad soll in erster Linie ein Arbeitsgerät für die Schule sein, das morgens ausreichend geladen zum Unterricht mitzubringen ist. Darüber hinaus kann es privat genutzt werden, solange der schulische Einsatz nicht beeinträchtigt wird (z. B. genügend freier Speicherplatz).

Im Übrigen können Sie als Eltern auch für den häuslichen Umgang mit dem iPad in der Freizeit Einschränkungen festlegen (z.B. Beschränkungen auf bestimmte Anwendungen oder Nutzungszeiten außerhalb der Schule). Hier finden Sie ein Erklärvideo zum Einrichten einer solchen Bildschirmzeit.

Die Verantwortung für Apps, die selbstständig auf dem Gerät installiert werden, liegt in der Hand der Eltern.

[zurück nach oben]

9. Müssen die Schüler*innen eigene Apple-IDs erstellen?

Nein, für die schulische Nutzung ist es nicht notwendig, dass sich die Schüler*innen eigene Apple-IDs anlegen. Alle notwendigen Materialien und insbesondere auch alle notwendigen Apps, werden über einen schuleigenen App-Store bereitgestellt.

Zum Zweck der privaten Nutzung können natürlich zusätzlich eigene Apple-IDs angelegt werden.

[zurück nach oben]

10. Welcher Stift wird empfohlen?

Der Apple Pencil in der für das Gerät passenden Ausführung ist die erste Wahl. Einige günstigere Stifte haben sich bei unseren Tests entgegen der Beschreibung als nicht kompatibel herausgestellt. In unserer eingeschränkten Auswahl haben der Logitech Crayon und der Stylus Pen 2 von Drymokini brauchbare Ergebnisse geliefert.

11. Kann die Anschaffung und Nutzung eines iPads verweigert werden?

Im Rahmen der Digitalisierung werden am EGW im Unterricht ab der 5. Klassen regelmäßig Tablets verwendet. In einer 1zu1 Ausstattung (jedes Kind benötigt ein Gerät) ermöglichen die Tablets den Schüler*innen und unseren Lehrer*innen eine kontinuierliche Arbeit mit den Geräten. Damit wollen wir unter anderem erreichen, dass im Sinne des vorgegebenen Medienkompetenzrahmens NRW die Medienkompetenz der Schüler*innen wächst und sie das Tablet als Arbeitsmittel erleben.

Die Finanzierung kann hierfür leider nicht durch den Schulträger übernommen werden, da sonst die Elternbeiträge entsprechend angepasst werden müssten. Zudem würde eine Anschaffung durch den Schulträger bedeuten, dass die Geräte nicht mehr Eigentum der Schüler*innen, sondern Eigentum der Schule wären. Daher haben wir in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für digitale Bildung mehrere Angebote / Optionen ausgearbeitet.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, ein eigenes Gerät zu finanzieren, so können in begründeten Einzelfällen auch Geräte beim Schulträger ausgeliehen werden. Hierfür bedarf es eines formlosen Antrages, entweder postalisch oder an die per Mail an schulverein[at]egwerther.de.

[zurück nach oben]

12. Gibt es Regeln zur Nutzung von iPads im Unterricht?

Im Ramen der Schelle-Gruppe „iPad“ haben Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen sich gemeinsam auf Regeln geeinigt: EGW iPad-Regeln (.pdf)

[zurück nach oben]

13. Wie kann ich zu Hause auf den Medienkonsum meines Kindes steuernd einwirken?

Pädagogisch ist es sicherlich am sinnvollsten, gemeinsam über die Mediennutzung ihres Kindes zu reden, um gemeinsam auch zu Hause tragbare Nutzungszeiten und Nutzungsarten zu verabreden. Die Festlegung von medienfreien Zeiten ist hierbei sicherlich sinnvoll. Wenn Sie die Mediennutzung zeitlich kontrollieren wollen, können Sie auf den heimischen Routern (Geräte, die den Internetzugang ermöglichen, wie z.B. einer Fritzbox) einstellen, welches Gerät in welchem Zeitraum Zugang zum Internet erhält. Ferner kann zusätzlich festgelegt werden, ob der Zugang durch einen Filter kontrolliert werden soll. Der Zugang kann sogar auf eine Liste von einzelnen Internetseiten begrenzt werden.

Informationen zum Thema „Mediennutzung“ finden Sie zum Beispiel im Internet unter https://www.klicksafe.de/eltern/.

[zurück nach oben]

14. Wie werden die Schüler*innen in ihr iPad eingeführt?

Im Zuge des „Einführungsnachmittag“ erhalten die Schüler*innen zusammen mit ihren Eltern die Zugangsdaten für das Learning Management System Microsoft Teams der Schule. Zudem wird an dem Nachmittag die ersten Grundfunktionen eingeführt.

Neben der ersten Grundeinführung mit den Eltern zusammen finden begleitend zum Unterricht eine Einführung in die am EGW genutzten Apps statt. Genauere Informationen dazu finden Sie im EGW Methoden- und Mediencurriculum.

[zurück nach oben]

15. Wird unsere Klasse nun zur „iPad Klasse“?

Nein, mit unserem Methoden- und Mediencurriculum, deren Grundlade der Medienkompetenzrahmen des Landes NRW ist, legen wir verbindlich digitale Lerneinheiten fest.

[zurück nach oben]

16. Wird im Unterricht nur noch das iPad als Medium genutzt?

Nein, der Unterricht wird nicht ausschließlich mit den iPads stattfinden. Den Umfang bestimmt die jeweilige Lehrkraft nach pädagogischen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten gibt es in allen Fächern. Gerade im Sinne der Verbesserung der Medienkompetenz ist ein vielfältiger Medieneinsatz verschiedener Medien wünschenswert. Das iPad wird weder die Lehrkraft noch die Lerninhalte ersetzen. Die Lehrkräfte wurden und werden auch weiterhin geschult, die richtige pädagogische Auswahl der technischen Möglichkeiten zu treffen.

[zurück nach oben]

17. Brauchen die Schüler*innen trotzdem noch Bücher?

Ja, die Schüler*innen benötigen Schulbücher, allerdings werden sie diese als digitales Schulbuch von uns erhalten, wodurch sich das zu tragende Gewicht in der Schultasche verringert.

[zurück nach oben]

18. Schreiben die Schüler*innen dann immer noch genug?

Das handschriftliche Schreiben ist die vorherrschende Schreibform. Das mediengestützte und handschriftliche Schreiben ergänzen sich angemessen.  Uns am EGW ist es aber wichtig, dass das handschriftliche Schreiben auf Papier ein Element im Unterricht bleibt, insbesondere in der Erprobungsstufe und keinesfalls komplett ersetzt wird.

Mit der Touch-Funktion des iPads können handschriftliche Einträge mit dem Stift auf dem iPad gemacht werden. So kann auch zusätzlich das handschriftliche Schreiben auf dem iPad geübt werden.

[zurück nach oben]

19. Werden die iPads für Klassenarbeiten benutzt?

Vorläufig sind die Geräte als Hilfsmittel, z.B. als Wörterbuch oder Taschenrechner, vorgesehen.

Seit mehreren Jahren ist seitens des Ministeriums bekannt, dass der herkömmliche Taschenrechner ersetzt wird. Am EGW wird daher kein GTR mehr angeschafft, wobei die genauen Prüfungsformate vom Ministerium bislang noch nicht deutlich vorgegeben wurden

Das Schulministerium empfiehlt, digitale Prüfungsformate im Unterricht auszuprobieren.

[zurück nach oben]

20. Wie wird verhindert, dass die Schüler*innen im Unterricht unbemerkt im Internet surfen oder Apps und Dienste nutzen, die nicht für die schulische Nutzung vorgesehen sind?

Durch die “Classroom”-App ist es der aktuell unterrichtenden Lehrkraft jederzeit möglich, die Nutzung der iPads zu überwachen und zu steuern. Insb. kann der Bildschirminhalt abgefragt, Apps geschlossen, und der Internet-Zugriff eingeschränkt werden. Damit dies so selten wie möglich notwendig wird, leiten wir unsere Schüler*innen zu einer verantwortungsvollen, sinnhaften Nutzung der Endgeräte an.

[zurück nach oben]

21. Gibt es ein Konzept für eine verbindliche Nutzung im Unterricht?

Ja, dieses Konzept können Sie aus dem EGW Methoden- und Mediencurriculum entnehmen.

[zurück nach oben]

22. Gibt es ein Präventionskonzept bezüglich Mediennutzung?

Im Zuge der iPad-Ausgabe wird in der Jahrgangsstufe 5 wird im Klassenverband ein workshopartiger „Medientag“ durchgeführt. An diesem Vormittag erlernen die Kinder im ersten Teil anhand des Medienkompetenzspiels „Junait“ den Umgang mit Sozialen Medien. Das Spiel simuliert die Umgebung eines realen sozialen Netzwerkes und zeigt altersgerecht anhand konkreter Fallbeispiele auf, was Schüler*innen bei der Nutzung realer sozialer Netzwerke mit Blick auf Privatsphäre, Schutz der Persönlichkeitsrechte und Datenschutz zu erwarten haben und wie sie ihre Daten und damit sich selbst schützen können und sollten. Im zweiten Teil beschäftigen sich die Schüler*innen mit dem Thema Mobbing/Cybermobbing und erstellen erste Regeln für einen Klassenchat, die dann in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrer*in weiter ausgearbeitet werden.

Für Sie als Eltern wird zudem ein Online-Elternabend zum Thema „Mediennutzung Jugendlicher“ vor der iPad-Ausgabe angeboten. An diesem Elternabend können Ihre persönliche Medienkompetenz erweitern und sich mit anderen Eltern über Ihre Erfahrungen austauschen.

[zurück nach oben]

23. Ist eine digitale Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schüler*innen sowie zwischen Schüler*innen und Schüler*innen möglich?

Ja, über unser Learn Management System “Microsoft Teams” ist dies möglich. Die außerunterrichtliche mediale Kommunikation sollte jedoch in jedem Fall die üblichen schulischen Fristen und Arbeitszeiten berücksichtigen. Diese finden Sie in dem EGW Teams-Knigge.

[zurück nach oben]

24. Bilden sich die Lehrkräfte fort?

Der Einsatz des Tablets im Unterricht erfordert vielfältige, fachbezogene Fortbildungen für Lehrkräfte. Die Lehrkräfte des EGWs wurden und werden daher weiterhin extern und intern geschult.

[zurück nach oben]